Die wichtigsten Mindestkriterien für gehörlose und hörbehinderte Menschen sind:
- Beschilderungen, Preistafeln und Informationen sind gut sichtbar angebracht.
- Am Empfang gibt es mindestens ein Kommunikationsmedium für gehörlose Personen.
- Der Personenaufruf ist optisch oder es gibt einen persönlichen Aufruf.
- Die Anzeige im Lift ist groß und kontrastreich gestaltet, der Notruf wird auch optisch bestätigt.
- Es gibt ein optisches Alarmsystem.
- Im Lokal steht ein Tisch mit mindestens vier Plätzen, der blendfrei beleuchtet ist und wo Geräuscheinwirkungen von außen gering sind, für eine erleichterte Kommunikation zur Verfügung.
- Mindestens ein Seminar-/ Besprechungsraum verfügt über eine Induktionsanlage.
- Bei einer Kino- oder Theatervorstellung gibt es eine induktive Höranlage oder Untertitel.
- Auf Anfrage wird für gehörlose Personen eine Übersetzung in Gebärdensprache angeboten.
- Für eine Übersetzung in Gebärdensprache ist ausreichend Beleuchtung vorgesehen.
- Im Museumsbereich gibt es eine Induktionsanlage oder geschriebene Information.
- Auf Anfrage wird ein/e Gebärdensprachdolmetscher/in organisiert.
- In Unterkünften gibt es alternative Kommunikationsmöglichkeiten für gehörlose und hörbehinderte Personen.
- In den Zimmern ist ein vibrierendes Alarmsystem vorhanden.
- Im Zimmer sind Türklopfen bzw. Klingeln durch Blinksignale eindeutig wahrnehmbar.
Wenn Sie detaillierte Auskünfte zu einem bestimmten Angebot benötigen, öffnen Sie bitte den Fragebogen. Dort finden Sie den vollständigen Analysebogen und können alle Details nachlesen.