Die wichtigsten Mindestkriterien für Menschen mit Sehbehinderung sind:
- Alle Wege und Räume sind gut beleuchtet und frei von Hindernissen oder es ist rechts oder links davon ausreichend Platz vorhanden.
- Beschilderungen, Preistafeln und Informationen sind gut sichtbar angebracht, kontrastreich gestaltet und die Schriftgröße ist der Lesedistanz angepasst.
- Der Empfang/Personenaufruf erfolgt akustisch oder persönlich und das Personal unterstützt bei der Anmeldung.
- Die An- und Austrittsstufen sind farblich kontrastierend gestaltet, gleich hoch und und es gibt mind. einen Handlauf bei geraden Treppen.
- Die Anzeige im Lift ist gut lesbar, groß und kontrastreich gestaltet.
- Bei automatischen Drehflügeltüren ist der Schwenkbereich am Fußboden taktil gekennzeichnet.
- Glastüren oder große Glasflächen sind mit durchgehenden, kontrastierenden Markierungen gekennzeichnet.
- Bei Buffets bedient das Personal und liest bei Bedarf die Speisekarte vor.
- Bei Badebecken ist der Beckenrand kontrastreich markiert.
- Etwaige Kabel am Boden sind fixiert oder verdeckt.
- In Museen sind Objekt- und Bildinformationen sowie Schaukästen gut sichtbar angebracht, kontrastreich gestaltet und haben eine gut lesbare Schrift.
- Stufen sind mind. 30 cm tief und gleich hoch.
Wenn Sie detaillierte Auskünfte zu einem bestimmten Angebot benötigen, öffnen Sie bitte den Fragebogen. Dort finden Sie den vollständigen Analysebogen und können alle Details nachlesen.