Die wichtigsten Mindestkriterien für mobilitätseingeschränkte Menschen sind:
- Im gesamten Gebäude (sowie bei den Zugängen) gibt es max. zwei Stufen am Stück oder alternativ eine Rampe, einen Lift oder einen Treppenlift.
- Alle Wege sind frei von Hindernissen oder es ist rechts oder links davon mind. 90 cm Platz vorhanden.
- Der Behindertenparkplatz ist markiert, befindet sich auf einer ebenen Fläche in der Nähe des Einganges und die Maße betragen mindestens 3,5 m Breite und 6,5 m Länge (5 m Länge, wenn quer oder schräg zur Fahrtrichtung).
- Die Steigung aller Rampen und Wege beträgt maximal 10 %.
- Die Wege sind maximal 100 m lang oder es sind Sitzmöglichkeiten vorhanden.
- Drehkreuze werden vermieden oder können umgangen, bzw. umfahren werden.
- Sitzmöglichkeiten haben stabile Arm- und Rückenlehnen und sind 45 bis 50 cm hoch.
- Teppiche stellen keine Stolperfallen dar.
- Stufen sind max. 16 cm hoch und alle gleich hoch.
- Bei Treppen und Rampen gibt es beidseitige Handäufe in einer Höhe von 85 bis 105 cm.
- Die Bedienhöhen befinden sich in einer Höhe von 85 bis 120 cm.
- Rampenprofile sind rutschfest und griffig.
- Türgriffe befinden sich in einer Höhe von 85 bis 110 cm und der Kraftaufwand zum Öffnen der Türe beträgt maximal 25 Newton.
- Im Bereich der Dusche gibt es Haltegriffe und einen Duschsitz.
- Treppen und Rampen die in Badebecken führen, sind mit beidseitigen Handläufen ausgestattet.
- Etwaige Kabel am Boden sind fixiert oder verdeckt.
Wenn Sie detaillierte Auskünfte zu einem bestimmten Angebot benötigen, öffnen Sie bitte den Fragebogen. Dort finden Sie den vollständigen Analysebogen und können alle Details nachlesen.